Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrügen haben spätestens nach 10 Tagen zu erfolgen. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KFZ Miltner KG.
Bei Zielüberschreitung bankübliche Verzugszinsen. Diese Bedingungen
gelten mit Annahme der Rechnung als unwiderruflich vereinbart.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebreichsdorf.
GEWÄHRLEISTUNG
1.
Für Gebrauchtwagen leisten wir nach Maßgabe der nachstehenden
Bedingungen Garantie für die Funktionsfähigkeit folgender Teile:
Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtungen,
Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Ölfiltergehäuse sowie alle mit
dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile,
Schwungscheibe / Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Lambdasonde mit
Motorsteuergerät, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung
mit der Lambdasonde.
Schalt- und Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät für Getriebesteuerung.
Achsgetriebe:
Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile.
Kraftübertragungswellen:
Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, elektronische
Differentialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren,
elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock,
Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen: Drehzahlsensoren,
elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und
Ladepumpe.
Lenkung:
Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen,
Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergerät für die
Servolenkung.
Bremsen:
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler und
Hydropneumatik, Antiblockier-System (ABS) mit den Teilen:
elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler.
Kraftstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Turbolader.
Elektrische Anlage:
Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage und Anlasser,
Klimaanlage mit den Teilen: Kompressor, Kondensator, Lüfter und
Verdampfer, Sicherheitskontrollsysteme für Airbag und
Gurtstraffer, Steuergeräte für: Zentralverriegelung und
Wegfahrsicherung.
2. Keine Garantie besteht für:
a)Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe, Schläuche und
Rohrleitungen, Wellendichtringe, Zündkerzen und Glühkerzen,
Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze,
Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und
sonstige Schmiermittel, außer Ihr Einsatz ist im Fall eines
garantiepflichtigen Schadens an einem der in Punkt 1. genannten
Teile technisch erforderlich.
b)Verschleißteile
c)Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
d)alles, was nicht im Punkt 1. angeführt ist.
3. Keine Garantie besteht ferner für Schäden:
a)durch Unfall, d.h. ein unmittelbares von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b)durch Böswilligkeit, durch Brand und Explosion, durch
Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben
oder Überschwemmung;
c)an Teilen, die der Hersteller unabhängig von der Garantie kostenlos repariert;
d)die aus Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
e)die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom
Hersteller festgesetzten zulässigen Achslasten oder Anhängelasten
ausgesetzt wurde;
f)die durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen;
g)die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des
Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller
zugelassen sind;
h)durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache,
es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass die Sache zur
Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war;
i)die im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass an dem
Fahrzeug nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen oder
empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten in einer vom Hersteller
anerkannten Vertragswerkstatt bzw. vom ausliefernden Händler
durchgeführt worden sind.
der garantiepflichtige Schaden nicht unverzüglich an den
ausliefernden Händler gemeldet und das Fahrzeug nach Freigabe zur
Reparatur nicht unverzüglich bereitgestellt wird.
j)der Garantieanspruch erlischt zur Gänze, sollte der Tachometer nachweislich manipuliert worden sein.
4. Der Käufer hat Anspruch auf kostenlose Reparatur der garantiepflichtigen Schäden.
Für die Abwicklung gilt folgendes:
a)Der Käufer hat nach Feststellung eines garantiepflichtigen
Schadens diesen unverzüglich beim ausliefernden Händler geltend
zu machen und das Fahrzeug nach Rücksprache zur Reparatur zum
ausliefernden Händler zu bringen. Die Reparaturen werden nach den
technischen Erfordernissen durch Instandsetzung oder Ersatz durch
Neu- oder Gebrauchtteile ohne Berechnung der hierzu notwendigen
Lohn-, Material- und Frachtkosten unter Berücksichtigung von Pkt. 4. b)
und Pkt. 5. durchgeführt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
b)Der Käufer ist verpflichtet, sich an den Materialkosten nach
folgender Staffel zu beteiligen, und zwar ausgehend von der
Gesamt-Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt
des Schadenseintrittes:
bis 50.000 Km 0%
bis 60.000 Km 10%
bis 70.000 Km 20%
bis 80.000 Km 30%
bis 90.000 Km 40%
bis 100.000 Km 50%
über 100.000 Km 60%
Von der Garantie sind nicht gedeckt:
Kosten für Test, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im
Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen;
Abschleppkosten und Abstellgebühren;
Kosten für Luftfracht.
5. Der kostenmäßige Umgang des Anspruchs auf kostenlose Reparatur
wird beschränkt durch den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt
des Eintritts eines garantiepflichtigen Schadens.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Preisänderungen, Irrtümer, Satzfehler, Abweichungen von Ausstattung und Farbe vorbehalten.